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Bonn macht Karriere.

Straßenbauer*in

Die Ausbildung wird bei der Bundesstadt Bonn im Bereich der Straßenunterhaltung des Tiefbauamtes durchgeführt. Als Straßenbauer*in in Ausbildung lernen Sie, wie man Straßen, Wege und Plätze anlegt. Hierzu gehört die Herstellung von Randeinfassungen, der Unterbau von Straßen sowie das Verlegen von Pflaster und Plattenbelägen aus Natur- oder Betonsteinen. Ebenso ist das Herstellen von Asphaltdecken, Baukörpern aus Betonfertigteilen sowie die Entwässerung von Verkehrsflächen ein Fachgebiet, dem Sie sich sowohl praktisch als auch theoretisch annähern werden.

Die Instandhaltung und Sanierung der Straßen und Wege ist ein großer Bestandteil der Aufgaben der Straßenbauer*innen. Sie werden während der Ausbildung verschiedene Werkzeuge, Baugeräte und-maschinen kennenlernen und sich in deren Anwendung üben. Natürlich erlernen Sie ebenfalls, was bei der Herstellung und Verwendung verschiedener Baustoffe beachtet werden muss.

Der Berufsschulunterricht findet in Form von Blockunterricht im Carl-Reuther-Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Hennef statt. Darüber hinaus nehmen Sie an mehreren überbetrieblichen Unterweisungen im Bildungszentrum Butzweilerhof in Köln teil.

Die Ausbildung bei der Stadt Bonn beginnt jeweils am 1. August eines Jahres und dauert drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen (Vorbildung, Leistungen) ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf Antrag möglich.

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Hauptschulabschluss nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht

Bezahlung:

Gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr erhalten Sie folgende monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung:

  1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro
  2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro
  3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro

Darüber hinaus werden Ihnen vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung gezahlt. Zusätzlich erhalten Sie einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 Euro in jedem Ausbildungsjahr. Bestehen Sie die Abschlussprüfung beim ersten Versuch erfolgreich, bekommen Sie außerdem eine Abschlussprämie in Höhe von 400,00 Euro.

Sie haben Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr.