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Bonn macht Karriere.

Vermessungsober­inspektoranwärter*in

Die Ausbildung als Vermessungsoberinspektoranwärter*in wird bei der Stadt Bonn im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation durchgeführt. Das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation ist zuständig für alle Belange des Kataster- und Vermessungswesens, des Bodenrechts und Bodenmanagements sowie der raumbezogenen Datenverarbeitung im Stadtgebiet mit einer Größe von circa 141 Quadratkilometern.

Die Aufgabenschwerpunkte des Amtes gliedern sich in die Bereiche

  • Liegenschaftskataster
  • Vermessungen und Geodatenmanagement
  • Bodenordnung und Grundstücksbewertung

Als Vermessungsoberinspektoranwärter*in durchlaufen Sie während Ihrer praktischen Ausbildung verschiedene Ausbildungsabschnitte in den einzelnen Abteilungen des Amtes und erhalten dabei eine breit gefächerte Ausbildung durch geschulte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes. Während der Ausbildung in Bonn werden Sie mit allen Aufgaben rund um die Vermessung der Örtlichkeit sowie der Führung und Aktualisierung der Daten des Liegenschaftskatasters vertraut gemacht. Die Tätigkeiten umfassen sowohl die zu erledigende Datenerhebung als auch die Weiterverarbeitung der Daten. Kern der Aufgabenerledigung ist die verwaltungsrechtliche Bearbeitung und Würdigung aller anfallenden Aufgaben.

Im Bereich der Bodenordnung wird die Bearbeitung von Baulandumlegungsmaßnahmen hinsichtlich des technischen und verwaltungsmäßigen Ablaufes vermittelt. Bei der Grundstücksbewertung steht die Ermittlung des Verkehrswertes von unbebauten und bebauten Grundstücken für die unterschiedlichsten Anforderungsprofile im Fokus. Zusätzlich werden im eigenen Ausbildungsabschnitt „Planungsrecht“ die Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung sowie die Erarbeitung und Erstellung von Bebauungsplänen vermittelt.

Der theoretische Teil der Ausbildung findet am Bergischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Wuppertal statt. Neben der Praxis bei der Stadt Bonn und dem theoretischen Teil in Wuppertal werden Sie außerdem Praktika bei der Bezirksregierung Köln sowie im Grundbuchamt des Amtsgerichtes Bonn absolvieren. Die Phasen der theoretischen und praktischen Ausbildung wechseln sich während der Ausbildungszeit ab.

Die Ausbildung als Vermessungsoberinspektoranwärter*in wird in Form eines Vorbereitungsdienstes absolviert. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf und endet mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, der Fachrichtung „technische Dienste“.

Ziel der Ausbildung ist es, Sie für die Tätigkeiten als Vermessungsoberinspektorin/Vermessungsoberinspektoranwärter optimal vorzubereiten. Nach der Ausbildung arbeiten Vermessungsoberinspektorinnen und Vermessungsoberinspektoren im breiten Fachspektrum des Amtes für Bodenmanagement und Geoinformation. Hier übernehmen sie Aufgaben in den technischen Bereichen der Ingenieurvermessung, der Liegenschaftsvermessungen, der Geoinformation und Kartographie, in der Grundstückswertermittlung oder auch in den Bereichen mit besonderem rechtlichem Schwerpunkt, wie in der Führung des Liegenschaftskatasters und bei der Durchführung von Bodenordnungsverfahren. Nach entsprechender Berufserfahrung warten auf Sie interessante Führungsaufgaben. Die Stadt Bonn fördert die persönliche berufliche Entwicklung zudem mit attraktiven und dem technischen Fortschritt folgenden Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die Ausbildung bei der Stadt Bonn beginnt jeweils am 1. August eines Jahres und dauert zwölf Monate.

Einstellungsvoraussetzungen:

  • In der Regel Höchstalter zum Einstellungstermin von 40,5 Jahren (§ 14 LBG NRW, hier finden Sie ebenfalls die Ausnahmeregelungen)
  • abgeschlossenes Studium in den Studiengängen Vermessung oder Geoinformatik (Bachelor oder Diplom) mit hinreichendem Fachwissen (Anlage 7 VAPgvD NRW)
  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG)

Bezahlung:

Während des Vorbereitungsdienstes werden Ihnen monatliche Brutto-Anwärterbezüge  von circa 2.400 Euro gezahlt. 

Sie haben Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr.