Feuerwehr und Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn sorgen mit etwa 350 Mitarbeitenden, etwa 500 ehrenamtlichen Feuerwehrleuten sowie den Einsatzkräften der eingebundenen Hilfsorganisationen in drei Feuerwachen und einer Rettungswache sowie an 18 Standorten der Freiwilligen Feuerwehr für Sicherheit.
Als Brandmeisteranwärter*in übernehmen Sie Aufgaben im Brandschutz, bei Hilfeleistungen und im Rettungsdienst. Sie lernen während der Ausbildung bei der Stadt Bonn u. a. die verschiedenen Maschinen und Einsatzfahrzeuge, aber auch Lösch- und Atemschutzgeräte kennen. Ihnen wird das erforderliche Verhalten in Notsituationen gezeigt, zudem werden Einsätze simuliert. Außerdem lernen Sie theoretische Grundlagen wie Einsatzplanung und -taktik, aber auch Rechtsgrundlagen des Feuerwehrdienstes kennen.
Die Ausbildung als Brandmeisteranwärter*in in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, absolvieren Sie in Form eines Vorbereitungsdienstes. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf und endet mit der Laufbahnprüfung.
Die Ausbildung dauert je nach beruflicher Qualifikation 15 bzw. 18 Monate.
Einstellungsvoraussetzungen:
- in der Regel Höchstalter zum Einstellungstermin von 40,5 Jahren (§ 14 LBG NRW, hier finden Sie ebenfalls die Ausnahmeregelungen)
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG)
- Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Handwerk oder eine entsprechend förderliche abgeschlossene Berufsausbildung (zum Beispiel Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, Rettungsassistentin oder Rettungsassistent)
- Führerschein der Klasse B
- Deutsches Schwimmabzeichen „Silber“ (kein Jugendschwimmabzeichen, Nachweis spätestens zum Einstellungstest)
- gesundheitliche Eignung (Untersuchungen werden entsprechend veranlasst)
- uneingeschränkte körperliche Tauglichkeit für den feuerwehrtechnischen Dienst
Bezahlung:
Während des Vorbereitungsdienstes werden Ihnen Anwärterbezüge sowie ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von circa 2.600 Euro gezahlt. Darüber hinaus erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen.
Sie haben Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr.