Die Ausbildung bzw. das Studium als Stadtinspektoranwärter*in wird sowohl in der Stadtverwaltung Bonn als auch an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) in Köln absolviert. Sie haben daher den Vorteil, dass Praxis und Theorie stets miteinander verknüpft werden und das Gelernte zeitnah in der Praxis angewendet werden kann. Sie können sich entweder für den Bachelor of Laws (Schwerpunkt: Rechtswissenschaften) oder für den Bachelor of Arts (Schwerpunkt: Betriebswissenschaften) bewerben. Die konkreten Unterschiede der beiden Studiengänge können Sie der Homepage der HSPV NRW (Öffnet in einem neuen Tab) entnehmen.
Studium und praktische Ausbildung werden im Wechsel blockweise jeweils über mehrere Monate hinweg durchgeführt. Insgesamt absolvieren Sie 21 Monate fachwissenschaftliches Studium (vier Semester und ein Projektstudium) und 15 Monate fachpraktische Ausbildung.
Die praktische Ausbildung in der Stadtverwaltung wird in den Bereichen Organisation der Verwaltung bzw. Personalwesen, Haushalts- und Finanzwesen, Ordnungsverwaltung und Leistungsverwaltung durchgeführt. In jedem dieser vier praktischen Ausbildungsabschnitte werden Sie von Ihren Ausbildenden hinsichtlich des Umfanges und der Anwendung der Fachkenntnisse, des Interesses und der Motivation sowie der allgemeinen Leistungsfähigkeit, zum Beispiel Auffassungs-, Denk- und Urteilsfähigkeit und des Arbeitsverhaltens beurteilt. Außerdem fertigen Sie am Ende eines praktischen Ausbildungsabschnitts eine Abschlussarbeit an, die von Ihren jeweiligen Ausbildenden bewertet wird.
Während des Studiums wird in Fächern wie Staats-, Gemeinde- und Sozialrecht, Bürgerliches Recht, öffentliche Finanzwirtschaft, öffentliche Betriebswirtschaftslehre und Verwaltungspsychologie das erforderliche Fachwissen und der Umgang mit Gesetzen vermittelt. Die Fächer sind zu verschiedenen Modulen zusammengefasst. Jedes Modul schließen Sie mit einer Prüfungsleistung (z.B. Klausur, Fachgespräch, Hausarbeit) ab, die Sie bestehen müssen.
Sie schreiben außerdem eine Bachelorthesis, die Sie am Ende Ihrer Ausbildung in einem Kolloquium vorstellen und verteidigen.
Die Ausbildung bei der Stadt Bonn beginnt jeweils am 1. September eines Jahres, dauert drei Jahre und endet mit dem Kolloquium an der Fachhochschule. Sie wird in Form eines Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, absolviert. Sie sind schon während der Ausbildung Beamtin/Beamter auf Widerruf.
Einstellungsvoraussetzungen:
- In der Regel Höchstalter zum Einstellungstermin von 38 Jahren (§ 14 LBG NRW, hier finden Sie ebenfalls die Ausnahmeregelungen)
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG)
- Abitur oder uneingeschränkte Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)
Bezahlung:
Während des Vorbereitungsdienstes werden Ihnen Anwärterbezüge von circa 1.500 Euro gezahlt. Darüber hinaus erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen.
Sie haben Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung (Ableistung des dreijährigen Vorbereitungsdienstes) wird der akademische Grad „Bachelor of Laws“ oder „Bachelor of Arts“ verliehen. Bei guten Ausbildungsergebnissen werden Sie im Regelfall in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und können in nahezu jedem Amt der Stadt Bonn eingesetzt werden. Das mögliche Aufgabenspektrum der Fach- und Führungsaufgaben ist daher vielfältig: Sie bearbeiten Sachverhalte, bewerten diese rechtlich und treffen notwendige Entscheidungen. Sie arbeiten dabei stets kunden- bzw. dienstleistungsorientiert.
Nachdem Sie sich in der dreijährigen Probezeit bewährt haben, erfolgt eine Verbeamtung auf Lebenszeit. Je nach Leistung, Befähigung und der Anzahl der zu besetzenden Stellen bestehen Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der gesamten Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt. Spitzenkräften kann es bei hervorragenden Leistungen in späteren Jahren sogar gelingen, in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, aufzusteigen.