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Bonn macht Karriere.

Lebensmittelkontrolleur*in

Der Beruf „Lebensmittelkontrolleur*in“ ist kein „Ausbildungsberuf“ im klassischen Sinne. Vielmehr handelt es sich um eine Weiterbildung. Sie wird in der Abteilung „Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste“ des Amtes für Umwelt und Stadtgrün durchgeführt. Die Weiterbildung dauert 24 Monate und ist unterteilt in sechs Monate theoretischen Unterricht an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und 18 Monate fachpraktische Ausbildung bei der Stadt Bonn im Amt für Umwelt und Stadtgrün. Stationen sind das Gesundheitsamt der Stadt Bonn, die Polizei Bonn, das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA) in Hürth und das CVUA Rhein-Ruhr-Wupper in Krefeld.

Lebensmittelkontrolleur*innen überwachen zum Schutz der Verbrauchenden diejenigen Betriebe im Stadtgebiet Bonn, die mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen oder kosmetischen Produkten arbeiten. Dabei reicht die Bandbreite von Restaurants, Fleischereien oder Supermärkten über Großküchen zur Gemeinschaftsverpflegung bis zu Herstellerbetrieben. Der Arbeitsalltag gestaltet sich also sehr abwechslungsreich.

Sie arbeiten in einem Team aus wissenschaftlichen Sachverständigen, Lebensmittelkontrolleur*innen sowie Verwaltungsmitarbeitenden. Dabei gehört die Kontrolle von Betrieben ebenso zu Ihren Aufgaben wie die Entnahme von Proben oder die Überprüfung von Verbraucherbeschwerden. Ein freundliches und selbstsicheres Auftreten ist ebenso wichtig wie der Spaß am Umgang mit Menschen. Sie sollten außerdem eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit mitbringen und über Verhandlungsgeschick verfügen. Zudem sollten Sie bereit sein, auch außerhalb der üblichen Zeiten zu arbeiten.

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Ein Meisterbrief in einem Beruf des Lebensmittelhandwerks oder ein abgeschlossenes Studium in einem Fachbereich, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel oder Lebensmitteltechnologie vermittelt
  • Führerschein der Klasse B

Bezahlung:

Die Vergütung erfolgt aufgrund des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TvöD) während der Ausbildung in der Entgeltgruppe 5.